Dr. Christian Jöllinger, LL.M. (Edinburgh), ist als Partner Mitglied der Practice Groups Banking + Finance, Restrukturierung + Insolvenz und Kapitalmarktrecht. Er berät Banken, Versicherungen, Finanzinstitute und Unternehmen bei Verbriefungen, strukturierten Finanzierungen, Portfoliotransaktionen, Bankkrediten und im Aufsichtsrecht sowie im Zusammenhang mit Finanzsanktionen. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind regulatorische Kapitalinstrumente, Kreditrisikominderungstechniken, das Wertpapierrecht mit besonderem Fokus auf das Pfandbriefrecht und Depotrecht sowie derivative Finanzinstrumente und das Insolvenzrecht.

Er studierte Rechtswissenschaften in Wien (Dr. iur.) und Edinburgh (LL.M.) und begann seine berufliche Laufbahn an der Universität Wien und der Bankwissenschaftlichen Gesellschaft. Vor seinem Eintritt bei E+H war er von 2010 bis 2023 bei der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Global Transactions / Bankrecht und Finanzierung tätig.

Christian Jöllinger ist in Österreich seit 2014 als Anwalt zugelassen und verfügt über große branchenübergreifende Erfahrung in der Begleitung komplexer und hochkarätiger Transaktionen.

  • Jöllinger/Jergitsch, Zustimmungs- und Anzeigeerfordernisse im neuen Pfandbriefrecht, ÖBA 2023, 625.
  • Jöllinger, Kommentierung des § 16 (Indeckungnahme von Sicherungsgeschäften) gemeinsam mit RA Dr. Friedrich Jergitsch in Heindler/Wolfbauer (Hrsg.), Kommentar zum PfandBG (2023).
  • Kammel/Jergitsch/Jöllinger/Palla, Praxishandbuch Depotrecht (2. Auflage 2020).
  • Jöllinger, “Creeping-in” und die Befreiungstatbestände des § 24 ÜbG, wbl 2008, 525.
  • Jöllinger, Zur übernahmerechtlichen Bedeutung der Willensbildung in Umgründungsfällen am Beispiel der Verschmelzung, wbl 2008, 364.