SAPRO Erneuerbare Energie – Solarenergie in der Steiermark in Kraft getreten

Anfang Juni ist das Entwicklungsprogramm für Solarenergie in der Steiermark in Kraft getreten. Darin werden insbesondere Vorrangzonen für PV-Freiflächenanlagen mit einer Flächeninanspruchnahme von mehr als 10 ha sowie Ausschlusszonen, in denen die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen unzulässig ist, ausgewiesen sowie Vorgaben für die örtliche Raumplanung durch Größenbeschränkungen und Standortkriterien definiert.

Insgesamt wurden 36 Vorrangzonen ausgewiesen, eine gesammelte Aufstellung findet sich in Anlage 1 zur Verordnung.

Einen Überblick über die Inhalte des SAPRO Erneuerbare Energie (Begutachtungsentwurf) finden Sie hier. Inhaltlich gab es wenige Änderungen zum Begutachtungsentwurf, insbesondere wurden Klarstellungen vorgenommen. Wesentlich ist jedoch, dass in Vorrangzonen nunmehr auch Agri-PV-Anlagen zulässig sind, sofern eine mit klassischen Freiflächenanlagen vergleichbare Stromproduktionsleistung erreicht wird. Ebenso, dass die Vorrangzonen im Vergleich zum Begutachtungsentwurf um 20% und im Vergleich zum Erstentwurf um 25% gekürzt wurden. Nunmehr sind steiermarkweit 778 ha an Vorrangflächen vorgesehen.

Die Reduktion der Vorrangflächen hat naturgemäß zu Kritik aus der Branche geführt. Nicht zu Unrecht, könnten die Vorrangflächen doch einen wesentliche(re)n Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.

Sie haben Fragen zum SAPRO Erneuerbare Energie oder zu den Themen PV und Erneuerbare Energien? Wir beantworten sie gerne.

Dr Tatjana Katalan
Dr Marie Sophie Reitinger

Zuletzt aktualisiert: 15.06.2023