RED III ist da! Die Erneuerbare-Energie-Richtlinie III wurde heute im Amtsblatt der Europäischen Union verlautbart

Ein weiterer großer Schritt für die Erneuerbaren. RED III wurde heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit wird die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Renewable Energy Directive II, RED II) aus 2018 umfassend novelliert. Jetzt liegt es an den Mitgliedstaaten, die Vorgaben insbesondere für Wind, Wasser und Photovoltaik ins nationale Rechte umzusetzen.

Wir haben die wichtigsten Eckpunkte der RED III für Sie zusammengefasst:

  • Neue, ambitionierte Ziele

    Das verpflichtende Gesamtziel der EU für Energie aus erneuerbaren Quellen wird bis 2030 auf 42,5 % – statt wie bisher 32 % – angehoben.

    Zudem sind die Mitgliedstaaten gemeinsam bestrebt, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen freiwillig auf 45 % zu erhöhen.

  • Überragendes öffentliches Interesse

    Von besonderer Bedeutung ist die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses an den Erneuerbaren, ähnlich wie es bereits die EU-Notfallverordnung Erneuerbare Energie vorsieht.  

    Die Mitgliedstaaten haben demnach bis spätestens 21.02.2024 insbesondere in Genehmigungsverfahren sicherzustellen, dass bei der Interessensabwägung nach der WRRL, der FFH-RL und VS-RL Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Dies gilt bis zum Erreichen der Klimaneutralität!

    Die Mitgliedstaaten können dies auf bestimmte Teile ihres Hoheitsgebiets sowie auf bestimmte Arten von Technologien oder Projekten mit bestimmten technischen Eigenschaften beschränken, haben dies aber hinreichend zu begründen.

  • Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie

    Die Mitgliedstaaten haben bis 21.02.2026 Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie auszuweisen. Dies kann für eine oder mehrere Arten erneuerbarer Energiequellen erfolgen. Die Ausweisung hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen.

    Für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie, die in den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie angesiedelt sind und die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, soll davon ausgegangen werden, dass sie keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Daher soll für diese Projekte grundsätzlich keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein.

    Die Genehmigungsverfahren dürfen dann nicht länger als 12 Monate dauern. Zudem werden auch Verfahrensdauern für das Repowering geregelt.

  • Was gilt außerhalb von Beschleunigungsgebieten?

    Genehmigungsverfahren für Projekte, die sich außerhalb von Beschleunigungsgebieten befinden, dürfen nicht länger als zwei Jahre dauern. Es gibt ebenfalls besondere Bestimmungen für das Repowering.

  • Verfahrensdauer betreffend Solaranlagen

    Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen und Energiespeichern auf bestehenden oder künftigen künstlichen Strukturen, mit Ausnahme künstlicher Wasserflächen, dürfen nicht länger als drei Monate dauern, sofern das Hauptziel dieser künstlichen Strukturen nicht in der Erzeugung von Solarenergie oder der Energiespeicherung besteht.

    Bei einer Kapazität von höchstens 100 kW, auch für Eigenversorger im Bereich erneuerbaren Elektrizität und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, soll die Verfahrensdauer einen Monat nicht überschreiten.

    Zudem wird die Dauer für Verfahren betreffend Wärmepumpen geregelt.

  • Was bedeutet das jetzt?

    RED III wird am 20.11.2023 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Richtlinie umzusetzen; dies gilt sofern nicht im Einzelnen andere Fristen vorgesehen sind, wie zB hinsichtlich des überragenden öffentlichen Interesses.

    Bis dahin gilt parallel die direkt anzuwendende, also nicht mehr im nationalen Recht umzusetzende EU-Notfallverordnung Erneuerbare Enrgie, die ebenfalls bereits ähnliche Regelungen enthält. Alle dazu wesentlichen Informationen dazu haben wir bereits hier für Sie zusammengefasst.

Den Link zu RED III finden Sie hier.

Sie haben Fragen zur RED III oder zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen?

Dann kontaktieren Sie Dr. Tatjana Katalan

Zuletzt aktualisiert: 31.10.2023