Eigentumsbeschränkung durch nicht erlassenen Bebauungsplan? Was der VfGH von den Gemeinden verlangt – und was nicht.

Die jüngste Entscheidung der VfGH zur Bebauungsplanung sorgt für Verunsicherung bei den Gemeinden.

Nach dem Stmk Raumordnungsgesetz 2010 (StROG) sind Verfahren zur Erlassung von Bebauungsplänen grundsätzlich binnen 18 Monaten abzuschließen. Der VfGH hat nunmehr mit Erk vom 3. 3. 2022, V 249/2021, festgestellt, dass die Nichterlassung eines Bebauungsplans nach dem StROG innerhalb dieser Frist ein effektives Bauverbot und eine unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung darstellen kann.

Warum unsere Expertinnen, Tatjana Katalan und Marie Sophie Reitinger, empfehlen trotzdem keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, lesen Sie in ihrem neuesten Beitrag in der RFG.

Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIrfg20220302?execution=e2s1

Zuletzt aktualisiert: 01.09.2022