Verstößt das Epidemiegesetz gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Das Epidemiegesetz gewährt dem Arbeitgeber für durch Behörden abgesonderte Arbeitnehmer eine Vergütung für den Verdienstentgang. Bei in Österreich tätigen Arbeitnehmern mit Wohnsitz im EU-Ausland wurde die Vergütung mit der Begründung abgelehnt, es würde keine Absonderung einer inländischen Behörde vorliegen. Dies verstößt uE gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Dem hat sich der VwGH vorläufig angeschlossen und die Angelegenheit dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Auch nach Ansicht des VwGH liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, für die kein besonderer Rechtfertigungsgrund zu finden ist. Selbst wenn ein solcher Grund vorliegen würde, ist es nach Ansicht des VwGH jedenfalls nicht offenkundig, dass die Ungleichbehandlung verhältnismäßig ist.

Nun bleibt abzuwarten, wie der EuGH entscheidet.

Dr. Tatjana Katalan hat mit ihrem Team die Causa betreut.

Zuletzt aktualisiert: 23.06.2022