Gesetzliche Fristen bei Kapitalmaßnahmen in Aktiengesellschaften

Im Zuge von Kapitalmaßnahmen sind bestimmte Fristen zu beachten, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft zu gewährleisten.

Während die Gesellschaft bzw. der Vorstand der Gesellschaft vor allem die zwingend einzuhaltenden Fristen zur ordnungsgemäßen Einberufung der Hauptversammlung oder zur Durchführung der Kapitalerhöhung zu beachten hat, spielen für die einzelnen Aktionäre insbesondere die Bezugsrechtsausübungs- und die Zeichnungsfrist eine wichtige Rolle. Werden diese Fristen nicht beachtet, kann dies unter Umständen die Anfechtbarkeit der in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse nach sich ziehen oder die Durchführung der Kapitalerhöhung bzw. Zeichnung der Aktien verhindern.

Für die einzelnen Beteiligten ist es daher nicht immer einfach, einen Überblick über die Vielzahl der zu beachtenden Fristen zu bewahren. Die folgende Darstellung soll als Leitfaden für die Praxis dienen und einen Überblick über die wichtigsten Fristen bei Kapitalerhöhungen geben.

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