Der UVP-Leitfaden für die Schutzgüter Fläche und Boden ist da

Der UVP-Leitfaden für die Schutzgüter Fläche und Boden ist da

Seit der letzten Novellierung des UVP-G ist mit der UVE auch ein Bodenschutzkonzept vorzulegen. Die Novelle 2023 hatte insbesondere auch den Bodenschutz und die Verringerung der Flächeninanspruchnahme im Fokus. Unsere Partnerin und Expertin für UVP-Verfahren, Tatjana Katalan, erklärt, dass diese Ziele bereits in der EU-Bodenstrategie für 2030 der EU verankert sind, die im November 2021 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde. Ebenso ist die Reduktion der Bodenversiegelung sowie die Entsiegelung erklärtes Ziel der Bundesregierung im Regierungsprogramm 2020-2024.

Nunmehr wurde der dazugehörige Leitfaden vom Bundeministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie herausgegeben. Dieser umfasst neben den erforderlichen Inhalten für das Bodenschutzkonzept auch Vorgaben für die Schutzgüter Fläche und Boden in der Einzelfallprüfung. Dies betrifft die „Flächenvorhaben“, wie Industrie- und Gewerbeparks, Einkaufszentren, die neu eingeführten Logistikzentren und Freiflächen-Parkplätze.

Den Leitfaden finden Sie hier.

Sie haben Fragen zum Leitfaden oder zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)? Dann sind Sie hier richtig.

Anfragen an:

Dr Tatjana Katalan
t.katalan@eh.at