Strukturierter Umstieg auf die neuen SCC 2021 – Einladung zum E+H Legal Brush-Up am 03.10.2022

Der internationale Datenverkehr – darunter insbesondere jener zwischen der EU und den USA – steht nun schon seit mehreren Jahren im Fokus der Gerichte und Behörden. Nach der Aufhebung des „Safe Harbor“-Abkommens (Schrems I, 2015) und einige Jahre später auch des nachfolgenden „EU-US Privacy Shield“ (Schrems II, 2020) durch den EuGH ist die Verwendung von sogenannten Standardvertragsklauseln de facto der einzige Weg, um Daten rechtskonform in Drittstaaten übermitteln zu können.

Mit den im Juni 2021 veröffentlichten neuen Standardvertragsklauseln (SCC 2021) hat die Europäische Kommission den Bedenken des EuGH in seinen Entscheidungen Schrems I und Schrems II Rechnung getragen. Die SCC 2021 sehen umfangreiche Sorgfaltspflichten und Haftungen des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung in Drittstaaten vor: Insbesondere muss der Verantwortliche die Rechtslage im Drittstaat sowie die Eignung des Empfängers für eine sichere Datenverarbeitung prüfen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen und Antworten bereits in unseren Beiträgen „EU-Standardvertragsklauseln Neu: Nach DSMS, LIA, PIA und DPIA, kommt nun TIA“ und „EU-Standardvertragsklauseln: Die wichtigsten Antworten für den internationalen Datentransfer“ für Sie zusammengefasst. Nach Ablauf der Übergangsfrist treten die alten Standardvertragsklauseln nun mit 27.12.2022 endgültig außer Kraft und sind deshalb in Zukunft keine Grundlage mehr für den internationalen Datentransfer.

Anders gesagt: Wer bis 27.12.2022 nicht auf die SCC 2021 umgestellt hat, begeht eine Datenschutzverletzung, die von der Datenschutzbehörde mit bis zu 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes bzw. mit bis zu 20 Millionen Euro (je nachdem, was höher ist) bestraft werden kann.

Abgesehen davon setzen sich Unternehmen, die diese Frist verstreichen lassen, nicht nur dem Risiko von Beschwerden vor der Datenschutzbehörde, sondern auch kostspieliger zivilrechtlicher Klagen aus. Daneben drohen auch eine negative mediale Berichterstattung sowie ein damit einhergehender Imageverlust. Wir können Ihnen dabei helfen, diese Risiken zu minimieren.

Gerne möchten wir Ihnen deshalb im Rahmen eines kostenlosen E+H Legal Brush-Up am

3. Oktober 2022 um 14:30 Uhr remote via MS-Teams
(Anmeldung per E-Mail bis 26.09.2022 an scc@eh.at)

einen ersten Einblick in den strukturierten Umstieg auf die neuen SCC 2021 geben und Ihnen unser Unterstützungsangebot vorstellen:

1. E+H SCC 2021 Basispaket

Der strukturierte Umstieg auf die neuen SCC 2021 folgt einem klaren Prozess, der Sie als datenschutzrechtliche Verantwortliche dabei unterstützt, alle erforderlichen Informationen bei Ihrem Vertragspartner zu erheben und diese nach den gesetzlichen Anforderungen zu dokumentieren. Hierfür haben wir im E+H SCC 2021 Basispaket den passenden Prozess und alle erforderlichen Vorlagen, Checklisten und Erhebungsbögen für Sie gebündelt. Ihr besonderer Vorteil: Alle Dokumente im Basispaket enthalten klare Schritt-für-Schritt Handlungsanweisungen. Die im Basispaket enthaltenen Vorlagen, Checklisten und Erhebungsbögen nehmen Ihnen wesentliche Vorarbeiten ab.

2. E+H SCC 2021 Club

Der Club ist ein Zusatzangebot zum E+H SCC 2021 Basispaket und tritt das erste Mal am 17.10.2022 zusammen, um den strukturierten Umstieg auf die neuen SCC 2021 anhand eines gemeinsamen Meilensteinplans und mit Hilfe der Vorlagen, Checklisten und Erhebungsbögen aus dem Basispaket anzugehen.

Vor dem Start eines jeden Meilensteins kommt der Club remote für 45 Minuten zu einem Briefing durch unsere E+H Datenschutzexperten zum jeweiligen Meilenstein, den wichtigsten Anwenderhinweisen und zu etwaigen Fallstricken und Q&A zusammen.

3. E+H SCC 2021 Premium

Mitgliedern des E+H SCC 2021 Clubs bieten wir zusätzlich die Möglichkeit einer Einzelberatung zum Vorzugsstundensatz an. Eine solche Einzelberatung wird insbesondere zur Prüfung von Rückmeldungen einzelner Vertragspartner oder zur Klärung von Detailfragen hilfreich sein.

Bei Bedarf übernehmen wir sehr gerne auch die komplette Kommunikation mit Ihren Vertragspartnern und die Abwicklung des Umstiegs Ihres Unternehmens auf die SCC 2021.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2022