Mag. Arndt Blaschka, MSc, unser erfahrener Immobilienrechtsexperte führte das Publikum praxisnah und kompakt durch verbreitete Irrtümer aus der Beratungspraxis im Immobilienrecht – mit besonderem Fokus auf Wohnungseigentumsrecht und neue regulatorische Herausforderungen.
Unter anderem behandelte Mag. Blaschka folgende Fälle:
Ein Schwerpunkt: Wohnungseigentumswidmung
Arndt Blaschka startete mit einem anschaulichen Praxisbeispiel: Die Entwicklung einer gemischt genutzten Immobilie mit Luxushotel, Serviced Apartments und vollautomatischem Parksystem. Dabei wurde die komplexe Thematik der Wohnungseigentumswidmung erläutert. Er hob hervor, dass die rechtssichere Widmung von Objekten – etwa zwischen Allgemeinflächen, Zubehör-Wohnungseigentum und eigenständigen WE-Objekten – bereits in der Planungsphase korrekt bedacht werden muss. Weiters hat er u.a. über den weit verbreiteten Irrtums aufgeklärt, dass es nicht zur freien Disposition steht, ein wohnungseigentumstaugliches Objekt stattdessen als Zubehör-Wohnungseigentum zu widmen oder es nicht immer möglich ist, an Stellplätzen in automatischen Parkliften Wohnungseigentum zu begründen. Fehlerhafte Kategorisierungen könnten später gravierende rechtliche und wirtschaftliche Probleme verursachen, wie etwa die Unwirksamkeit der WE-Begründung und die eingeschränkte Verwertbarkeit von Pfandrechten.
Besondere Stolpersteine und die Rolle der Mehrheitseigentümer
Ein weiterer Fokus lag auf den Grenzen der Rechtspersönlichkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Der Vortragende betonte, dass die WEG in Österreich nur für Verwaltungstätigkeiten rechtsfähig ist. Verträge betreffend Dienstleistungen wie Concierge, Housekeeping oder Short Term Storage könnten daher nicht von der Gemeinschaft selbst geschlossen werden, sondern müssten mit den Miteigentümern der Liegenschaft über gesonderte Verträge mit den Service Providern geregelt werden. Auch die Macht der Mehrheitseigentümer wurde kritisch beleuchtet: Zwar können sie grundsätzlich Einfluss auf Entscheidungen der WEG, wie z.B. die Wahl der Hausverwaltungen, nehmen, jedoch gibt es auch da Hürden, die nicht übersehen werden dürfen und richtig strukturiert werden müssen.
Ausblick: Geplante Gesetzesnovellen
Im zweiten Teil widmete sich der Vortragende aktuellen Vorschlägen aus dem Regierungsprogramm. Dazu zählen etwa:
- Die Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG), um Sanierungen von Bestandsimmobilien zu erleichtern.
- Überlegungen zu einer durchgreifenden Reform des Mietrechtsgesetzes (MRG) inklusive Verlängerung der Mindestbefristung von Mietverträgen auf fünf Jahre.
- Geplante Bonus-Malus-Systeme zur Förderung von Dekarbonisierung und Sanierungen.
- Neue Ansätze zur Wertsicherung bei Mietverträgen, etwa durch einen eigenen Index, Staffelungen bis 2027 und Begrenzung der Rückforderungsfristen.
Der Vortragsmorgen schloss mit der Erkenntnis, dass die Immobilienbranche 2025 sowohl auf rechtlicher als auch praktischer Ebene mit vielen neuen Herausforderungen konfrontiert sein wird. Frühzeitige Planung, rechtliche Sorgfalt und enge Abstimmung zwischen Projektentwicklern, Gutachtern und Rechtsberatern seien zentrale Erfolgsfaktoren, um rechtliche Risiken zu minimieren und Projekte wirtschaftlich abzusichern.
Das Legal Breakfast bot eine hochaktuelle, dichte und praxisrelevante Zusammenfassung der wichtigsten Entwicklungen im Immobilienrecht – und eine wertvolle Plattform für den Austausch zwischen Experten der Branche.
Für weiterführende Fragen stand Mag. Arndt Blaschka, auch nach dem Vortrag zur Verfügung, so dass sich noch eine engagierte Diskussion entwickelte.
Das nächste Legal Breakfast ist am Mittwoch, den 25. Juni.