Neues aus dem Energierecht – der Entwurf des ElWG liegt auf!

Er bringt Änderungen für Energiegemeinschaft, Direktleitung und Co

Mit großer Verspätung ist er endlich da: Der Entwurf des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) ist seit letztem Freitag in Begutachtung. Das ElWG soll das bisherige ElWOG 2010 ablösen. Der Entwurf bringt einige spannende Neuerungen mit sich. Hier die wesentlichen Änderungen für die dezentralen Energieversorgung:

Lockerung der Regelungen für Direktleitungen

Die Anforderungen für den Anschluss an das öffentliche Netz für Direktleitungen sollen gelockert werden. In Zukunft soll die Direktleitung auch zur Übertragung von elektrischer Energie genutzt werden dürfen, die für den Eigenbedarf einer Stromerzeugungsanlage aus dem öffentlichen Netz bezogen wird und durch die Direktleitung in das öffentliche Netz eingespeist wird. Hierbei werden nach dem Entwurf jedoch technische und betriebliche Vorkehrungen (insbes. gesonderte Zählpunkte) erforderlich sein, um Ringflüsse zu verhindern.

Bürgerenergie im Fokus – Einführung von Peer-to-Peer-Verträgen

Energiegemeinschaften und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sollen unter dem Begriff “Bürgerenergie” zusammengefasst werden. Neu geschaffen werden sollen die sogenannten Peer-to-Peer-Verträge werden, die Eigenversorgern erlauben sollen, direkt mit Endkunden Verträge über den Verkauf von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Quellen abzuschließen.

Klarstellung für Überschusseinspeiser

Gelöst werden soll die unbefriedigende Situation für Überschusseinspeiser bei Energiegemeinschaften. Im Entwurf findet sich nunmehr die Klarstellung, dass bei diesen die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Stromerzeugungsanlagen nicht auf die Energiegemeinschaft übergehen muss. Bei der seit Jahresbeginn zulässigen Mehrfachteilnahme an Energiegemeinschaften soll die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Stromerzeugungsanlage zudem ausdrücklich nur bei einer Energiegemeinschaft liegen.

Speicherintegration bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen

In Zukunft soll die Verwendung von Speichern bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen möglich sein, was neue Möglichkeiten für die Energieeffizienz eröffnet.

Bei aufmerksamer Lektüre des Entwurfs ist klar: Das neue ElWG verspricht eine Modernisierung und Anpassung an aktuelle Entwicklungen in der Energiebranche; die Regulierung der dezentralen Energieversorgung wird vorangetrieben. Ein wichtiger Schritt, um den Weg für innovative Technologien und nachhaltige Energielösungen zu ebnen. Die Begutachtungsphase bietet nunmehr die Gelegenheit, konstruktives Feedback zu geben und gemeinsam an einer zukunftsweisenden Energiegesetzgebung mitzuwirken. Den Entwurf finden Sie hier.

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