Endlich tut sich wirklich etwas im Altlastensanierungsrecht

ALSAG-Novelle (Altlastensanierungsgesetz-Novelle) 2024

Die ALSAG-Novelle 2024 hat letzte Woche den Ministerrat passiert und liegt damit dem Nationalrat zur Abstimmung vor. Bereits seit 2022 immer wieder angekündigt, soll die Novelle wesentliche Änderungen bringen. Wir haben diese für Sie zusammengefasst:

1.    Eigenes altlastenspezifisches Verfahrensrecht

2.    Änderungen des Altlastenbeitrags

3.    Verbesserung des Altlastenportals

4.    Anpassungen im Umweltförderungsgesetz (UFG) und Umweltkontrollgesetz (UKG)

Sie haben Fragen zur Novelle oder zum Energierecht? Wir beantworten sie gerne.