E+H erhält Gütesiegel für Frauenförderung equalitA

Spitzenauszeichnung equalitA für E+H Rechtsanwälte vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort! Mit diesem Siegel werden Unternehmen für innerbetriebliche Frauenförderung, Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Betriebs und die Förderung und Sichtbarmachung von Frauenkarrieren sowie die Unterstützung der Gleichstellung aller Geschlechter ausgezeichnet. Das Gütesiegel wird für jeweils drei Jahre vergeben.

Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Fairness

Die Initiative des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zeichnet seit 2020 Unternehmen für ihr Engagement in der Frauenförderung aus. Durch die Auszeichnung gehört E+H Rechtsanwälte zu den weniger als 70 Unternehmen, denen bislang das Gütesiegel verliehen wurde. Unter den Rechtsanwaltskanzleien ist E+H Rechtsanwälte überhaupt erst die dritte Kanzlei. Bei E+H werden vier Praxisgruppen (Arbeitsrecht, Litigation, Öffentliches Recht und Vergaberecht) von Partnerinnen geleitet.

„Indem ich vor zwölf Jahren als erste Frau in die Partnerschaft bei E+H gestoßen bin, freut mich die Verleihung des equalitA-Gütesiegels ganz besonders. Mit einem Frauenanteil in der Partnerschaft von heute fast 30% liegt E+H in der Branche ganz weit vorne.“, so Partnerin Mag. Ulrike Sehrschön.

„Die Verleihung des Gütesiegels equalitA bedeutet uns viel, weil wir damit noch besser nach außen zeigen können, wie wir in der Kanzlei intern funktionieren und leben. Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Fairness darf keine zu führende Diskussion sein.“, so HR-Partner Dr. Dieter Thalhammer.