No-Poach-Vereinbarungen: Nationale Wettbewerbsbehörden nehmen Arbeitsmärkte verstärkt ins Visier – auch Österreich könnte folgen

03.03.2026

Im September 2025 hatten wir bereits berichtet (siehe hier), dass das Kartellrecht mit der Entscheidung der Europäischen Kommission (“Kommission“) in Food Delivery Services endgültig im HR-Bereich angekommen ist.

Zur Erinnerung: No-Poach-Agreements sind Absprachen zwischen Unternehmen, die um dieselben Arbeitskräfte konkurrieren und können unterschiedliche Erscheinungsformen annehmen – von ausdrücklichen Vereinbarungen, Mitarbeiter des anderen weder einzustellen noch aktiv anzusprechen, über informelle Kontakte ohne jede schriftliche Dokumentation bis hin zum Austausch sensibler Informationen über Gehälter und sonstige Beschäftigungsbedingungen. Auch Nicht-Abwerbe-Klauseln in Kooperationsverträgen können (je nach der konkreten Ausgestaltung) unter das Kartellverbot fallen.

Das Enforcement durch die nationalen Wettbewerbsbehörden wird 2026 fortgesetzt

Das Jahr 2026 ist noch jung, aber bereits jetzt haben drei nationale Wettbewerbsbehörden Maßnahmen zu No-Poach-Agreements gesetzt:

Ein europaweiter Trend

No-Poach-Vereinbarungen stehen mehr und mehr im Fokus der Ermittlungen durch Wettbewerbsbehörden in Europa. Auch als Folge des klaren Standpunkts der Europäischen Kommission (siehe z.B. Competition Policy Brief) und ihrer Entscheidung in Food Delivery Services betrachten nationale Wettbewerbsbehörden No-Poach-Vereinbarungen zunehmend als schwerwiegende Kartellrechtsverstöße.

Die französische Wettbewerbsbehörden hatte bereits im Jahr 2025 ein Bußgeld in Höhe von rund EUR 30 Mio. gegen Unternehmen aus den Bereichen Ingenieurwesen, Technologieberatung und IT-Dienstleistungen, die No-Poach-Agreements abgeschlossen hatten (siehe Pressemitteilung Autorité de la concurrence), verhängt.

Auch die britische Wettbewerbsbehörde erließ 2025 ihre erste Entscheidung zu Beschränkungen am Arbeitsmarkt. Das britische Verfahren betraf Absprachen durch Medienunternehmen betreffend die Honorare von Freelancern. Es wurden schließlich (aufgrund der Kooperation der Unternehmen mit der Wettbewerbsbehörde) Bußgelder in Höhe von insgesamt (nur) über GPB 4 Mio. gegen vier Unternehmen verhängt (siehe Decision Competition and Market Authority).

Noch ausstehend ist eine Entscheidung des EuGH in CD Tondela u. a. bezüglich der Vereinbarungen portugiesischer Fußballclubs, während der Pandemie keine neuen Verträge mit Spielern anderer Clubs zu unterzeichnen.

Jede Branche kann betroffen sein

Die bisherigen Fälle zeigen deutlich: No-Poach-Vereinbarungen sind kein branchenspezifisches Problem. Betroffen waren bisher unter anderem:

Trennstrich bunt

Was bedeuten diese Entwicklungen für Unternehmen in Österreich?

Die zunehmende Aktivität europäischer Wettbewerbsbehörden zeigt deutlich: Das Thema No-Poach-Vereinbarungen steht ganz oben auf der Agenda. Dem Vernehmen nach ist auch bereits ein Ermittlungsverfahren in Österreich anhängig.

Unternehmen sollten daher ihre HR-Praktiken kritisch prüfen und den relevanten Management- und Mitarbeiterkreis ausreichend schulen und sensibilisieren. Kurz: Kartellrechtliche Compliance spielt für das Recruiting eine größere Rolle denn je.