03.03.2026
Die chinesische Online-Shopping-Plattform Temu steht derzeit im Fokus mehrerer europäischer Behörden. Das deutsche Bundeskartellamt (“BKartA“) untersucht Temu aktuell wegen möglicher unzulässiger Preisbindung, während die EU-Kommission (“EK“) im Juli 2025 Verstöße gegen den Digital Services Act (“DSA“) vorläufig festgestellt hat. In Österreich hat das Sozialministerium über den Verein für Konsumenteninformation (“VKI“) beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage gegen Temu eingebracht.
Ausgangssachverhalte
Kartellrechtliche Vorwürfe in Deutschland
Im Oktober 2025 hat das BKartA ein Verfahren zur Prüfung einer möglichen Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Onlinemarktplatz von Temu eingeleitet. Im April 2025 hatte der Handelsverband Deutschland (“HDE“) eine Beschwerde beim BKartA eingebracht wegen der Vorwürfe, dass
- Temu vorschreibt, dass der Preis der Händler auf Temu 85% des Preises für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen nicht überschreiten darf,
- Temu die Vorgaben der Preisangabenverordnung missachtet (bspw Fehlen der verpflichtenden Angabe des niedrigsten Preises in den letzten 30 Tagen bei Werbung mit Preisherabsetzung), und
- Temu mit irreführenden Countdowns iZm Preisreduzierungen wirbt und somit gegen das Lauterkeitsrecht verstößt.
DSA-Verstöße auf EU-Ebene
Im Juli 2025 hat die EK vorläufig festgestellt, dass Temu gegen den DSA hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bewertung der Risiken der Verbreitung rechtswidriger Produkte verstößt.
In ihren Testkäufen hatte die EK festgestellt, dass ein hohes Risiko für Verbraucher:innen in der EU besteht, bei ihrem Einkauf bei Temu auf rechtswidrige Produkte zu stoßen, darunter Babyspielzeug und kleine Elektronikgeräte. Insbesondere kritisierte die EK, dass sich Temus Risikobewertung vom Oktober 2024 nicht auf spezifische Einzelheiten zu seinem eigenen Marktplatz stützte, sondern ungenau war und auf allgemeinen Brancheninformationen beruhte. Darüber hinaus setzt die EK ihre Untersuchung wegen anderer mutmaßlicher Verstöße fort, ua wegen der Verwendung suchterzeugender Design Features, der mangelnden Transparenz von Temus Empfehlungssystemen und des eingeschränkten Datenzugangs für Forschende.
Verfahren in Österreich
Der VKI führt derzeit im Auftrag des Sozialministeriums zwei Gerichtsverfahren gegen Temu am Handelsgericht Wien. Die Vorwürfe lauten:
- Temu beeinflusst die Kaufentscheidung von Verbraucher:innen unzulässigerweise, indem Temu diese mit vermeintlichen Gratisgeschenken und Gutscheinen lockt, deren Einlösung mit versteckten Bedingungen und hohen Hürden verbunden ist, und manipulative Gewinnspiele einsetzt; und
- Temu verstößt gegen den DSA, weil Temu unzureichende Schutzmaßnahmen für Minderjährige trifft und die Empfehlungssystem intransparent gestaltet werden.
Bereits im Jahr 2024 hat der VKI im Auftrag des Sozialministeriums drei Unterlassungserklärungen erwirkt, ua wegen der fehlenden Nennung der Temu-Telefonnummer auf der Webseite, der Überwälzung des Zollrisikos auf Verbraucher:innen und der Verpflichtung, Informationen über Händler im Einklang mit dem DSA zur Verfügung zu stellen.
Conclusio und Ausblick
Die dargelegten Verfahren, die gegen den Online-Marktplatz Temu eingeleitet wurden, zeigen einerseits auf, welche Verbreitung diese Marktplätze mittlerweile auch in der EU erreicht haben (Temu hatte im ersten Halbjahr 2025 einen monatlichen Durschnitt von 115,7 Mio aktiven Nutzer:innen in der EU) und andererseits, welche rechtlichen Möglichkeiten Händlern offenstehen, um einen freien Wettbewerb und faire “Spielregeln” auf Online-Marktplätzen zu gewährleisten.
Temu ist seit Mai 2024 als sogenannte Very Large Online Plattform gemäß DSA designiert und hat daher Transparenzpflichten gegenüber der EU. Die umfassenden Verpflichtungen, die im DSA normiert sind, bieten zusätzliche Möglichkeiten, um aktive rechtliche Schritte gegen Online-Marktplätze zu setzen. Daneben bietet natürlich auch das klassische Kartellrecht den betroffenen Händlern ein “scharfes Schwert”, um sich gegen Preisvorgaben und andere kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen zur Wehr zu setzen. Auch das UWG eröffnet Möglichkeiten, um gegen unlautere Wettbewerbspraktiken vorzugehen.