03.03.2026
Im September 2025 hatten wir bereits berichtet (siehe hier), dass das Kartellrecht mit der Entscheidung der Europäischen Kommission (“Kommission“) in Food Delivery Services endgültig im HR-Bereich angekommen ist.
Zur Erinnerung: No-Poach-Agreements sind Absprachen zwischen Unternehmen, die um dieselben Arbeitskräfte konkurrieren und können unterschiedliche Erscheinungsformen annehmen – von ausdrücklichen Vereinbarungen, Mitarbeiter des anderen weder einzustellen noch aktiv anzusprechen, über informelle Kontakte ohne jede schriftliche Dokumentation bis hin zum Austausch sensibler Informationen über Gehälter und sonstige Beschäftigungsbedingungen. Auch Nicht-Abwerbe-Klauseln in Kooperationsverträgen können (je nach der konkreten Ausgestaltung) unter das Kartellverbot fallen.
Das Enforcement durch die nationalen Wettbewerbsbehörden wird 2026 fortgesetzt
Das Jahr 2026 ist noch jung, aber bereits jetzt haben drei nationale Wettbewerbsbehörden Maßnahmen zu No-Poach-Agreements gesetzt:
- Rumänien: Mitte Jänner wurde von der rumänischen Wettbewerbsbehörde erstmals eine Geldbuße wegen kartellrechtswidriger Absprachen zu Abwerbe- und Einstellverboten von insgesamt mehr als EUR 32 Mio. über acht Unternehmen verhängt. Die Unternehmen hatten vereinbart, dass spezialisiertes technisches Personal im Bereich Automotive nur mit Einverständnis des aktuellsten Arbeitgebers angeworben bzw. eingestellt werden durfte. Eingeleitet wurden die Ermittlungen als Folge eines Whistleblowers (siehe Pressemitteilung Wettbewerbsrat).
- Italien: Die italienische Wettbewerbsbehörde untersucht in ihrem ersten No-Poach-Verfahren, ob mehrere Unternehmen am Markt für das Recruitment von Spezialisten für die Validierung automatisierter Verpackungsmaschinen No-Poach-Vereinbarungen getroffen haben. Das Verfahren wurde nach einer Beschwerde eines anonymen Hinweisgebers im März 2025 eingeleitet, der behauptete, dass die Praxis seit mindestens 2024 bestehe und in der Branche wohlbekannt sei (siehe Pressemitteilung AGCM).
- Niederlande: Anfang des Jahres wurde auch bekannt, dass die niederländische Wettbewerbsbehörde im Rahmen ihres ersten No-Poach-Verfahrens bereits vor mehreren Wochen eine Hausdurchsuchung bei einem IT-Unternehmen durchgeführt hatte. Laut Angaben der niederländischen Wettbewerbsbehörde könnten weitere Durchsuchungen bei anderen Unternehmen folgen. In den vergangenen Jahren hat die niederländische Wettbewerbsbehörde bereits mehrfach auf die Wettbewerbswidrigkeit derartiger Vereinbarungen hingewiesen (siehe Pressemitteilung ACM).
Ein europaweiter Trend
No-Poach-Vereinbarungen stehen mehr und mehr im Fokus der Ermittlungen durch Wettbewerbsbehörden in Europa. Auch als Folge des klaren Standpunkts der Europäischen Kommission (siehe z.B. Competition Policy Brief) und ihrer Entscheidung in Food Delivery Services betrachten nationale Wettbewerbsbehörden No-Poach-Vereinbarungen zunehmend als schwerwiegende Kartellrechtsverstöße.
Die französische Wettbewerbsbehörden hatte bereits im Jahr 2025 ein Bußgeld in Höhe von rund EUR 30 Mio. gegen Unternehmen aus den Bereichen Ingenieurwesen, Technologieberatung und IT-Dienstleistungen, die No-Poach-Agreements abgeschlossen hatten (siehe Pressemitteilung Autorité de la concurrence), verhängt.
Auch die britische Wettbewerbsbehörde erließ 2025 ihre erste Entscheidung zu Beschränkungen am Arbeitsmarkt. Das britische Verfahren betraf Absprachen durch Medienunternehmen betreffend die Honorare von Freelancern. Es wurden schließlich (aufgrund der Kooperation der Unternehmen mit der Wettbewerbsbehörde) Bußgelder in Höhe von insgesamt (nur) über GPB 4 Mio. gegen vier Unternehmen verhängt (siehe Decision Competition and Market Authority).
Noch ausstehend ist eine Entscheidung des EuGH in CD Tondela u. a. bezüglich der Vereinbarungen portugiesischer Fußballclubs, während der Pandemie keine neuen Verträge mit Spielern anderer Clubs zu unterzeichnen.
Jede Branche kann betroffen sein
Die bisherigen Fälle zeigen deutlich: No-Poach-Vereinbarungen sind kein branchenspezifisches Problem. Betroffen waren bisher unter anderem:
- IT- und Technologieberatung
- Medien
- Maschinenbau und Verpackungsindustrie
- Sport
- Lebensmittellieferdienste
- Automotive-Sektor
Was bedeuten diese Entwicklungen für Unternehmen in Österreich?
Die zunehmende Aktivität europäischer Wettbewerbsbehörden zeigt deutlich: Das Thema No-Poach-Vereinbarungen steht ganz oben auf der Agenda. Dem Vernehmen nach ist auch bereits ein Ermittlungsverfahren in Österreich anhängig.
Unternehmen sollten daher ihre HR-Praktiken kritisch prüfen und den relevanten Management- und Mitarbeiterkreis ausreichend schulen und sensibilisieren. Kurz: Kartellrechtliche Compliance spielt für das Recruiting eine größere Rolle denn je.