Wo bloße Werbung endet und Marke beginnt: Die neue EUIPN-Leitlinie zu Slogans

Für Markenanmeldungen waren Slogans lange ein heikles Thema: Sie wurden häufig als reine Werbung verstanden, als zu austauschbar eingestuft und nicht als ausreichender Herkunftshinweis angesehen. Die am 8. November 2025 verabschiedete Leitlinie des European Union Intellectual Property Network (EUIPN) stellt nun klar: Slogans sind keinen strengeren Prüfungskriterien ausgesetzt als andere Marken – sie müssen nur genug Unterscheidungskraft besitzen.

Mit der Leitlinie “The Distinctive Character of Slogans” führt das EUIPN – das Kooperationsnetzwerk des EUIPO und der nationalen Markenämter der EU-Mitgliedstaaten – erstmals europaweit einheitliche Kriterien für die Prüfung von “Slogan-Marken” ein. Ziel ist eine harmonisierte Praxis und mehr Rechtssicherheit.

Wann ist ein Slogan unterscheidungskräftig?

Ein Slogan ist unterscheidungskräftig, wenn er über die bloß werbliche Aussage hinaus auch als Herkunftshinweis verstanden werden kann – wenn er also geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen anderer zu unterscheiden.

Die Beurteilung erfolgt anhand einer nicht abschließenden Liste von Faktoren:

Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung – kein Einzelkriterium entscheidet allein. Die Länge eines Slogans ist kein Kriterium, das isoliert betrachtet ausschlaggebend ist.

Beispiele für schutzfähige Slogans:

Beispiele für nicht schutzfähige Slogans:

Warum ist die neue Leitlinie wichtig?

Die EUIPN-Common-Practice sorgt erstmals für eine europaweit harmonisierte markenrechtliche Entscheidungspraxis. Für Unternehmen schafft das mehr Planbarkeit und eine verlässlichere Einschätzung, wann sich die Investition in eine Slogan-Marke lohnt. Gleichzeitig wird die zielgerichtete Entwicklung von Slogans einfacher, weil klarer ersichtlich wird, welche Merkmale für Schutzfähigkeit ausschlaggebend sind.

Wir unterstützen Sie gerne – sei es bei der strategischen Beratung zur Entwicklung unterscheidungskräftiger, schutzfähiger Slogans, beim Sparring zu konkreten neuen Slogans,  bei der Anmeldung und Durchsetzung von “Slogan-Marken” etc.