Bei der Podiumsdiskussion am 23.10.2025 unter der Moderation von unseren Partnerinnen Erika Stark-Rittenauer und Sabine Prossinger in der besonderen Location des Kelsen im Parlament wurde eines deutlich: Die private Kartellrechtsdurchsetzung ist längst kein Randthema mehr, sondern muss so früh wie möglich mitgedacht werden – sie ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen und europäischen Kartellrechts – Kartellschadenersatzklagen sind oft in Summe um ein Vielfaches höher als die von einer Wettbewerbsbehörde verhängte (Millionen)-Geldbuße.
Darüber hinaus wurde diskutiert, ob das neue Verbandsklageregime und hier insbesondere die Verbandsklage auf Abhilfe durch qualifizierte Einrichtungen künftig auch für kartellrechtliche Schadenersatzansprüche an Bedeutung gewinnen wird. Das Handelsgericht Wien ist für solche Verbandsklageverfahren in erster Instanz zuständig. Aktuell müssen sich für eine Verbandsklage auf Abhilfe mindestens 50 Verbraucher:innen anschließen, das Regime ist nicht für Unternehmen geöffnet. Eine Öffnung für Unternehmen könnte jedoch die Dynamik von Schadenersatzverfahren grundlegend verändern – mit Chancen und Risiken für alle Beteiligten.
Im Zentrum standen Fragen wie
- Wie lassen sich kartellbedingte Schäden ökonomisch verlässlich quantifizieren? Wie gehen Kläger und Beklagte bzw. das Gericht mit einer „Gutachterschlacht“ um?
- Wer hat überhaupt Zugang zu relevanten Daten und Unterlagen? Wie real sind Preisschirmeffekte? Gibt es ein Ungleichgewicht zwischen den Parteien?
- Und wie können Unternehmen – insbesondere ihre Rechtsabteilungen – darauf strategisch reagieren und sich intern und extern, und dies möglicherweise in mehreren Ländern, richtig aufstellen?
- Bringt das neue Verbandsklageregime eine Erleichterung für die kollektive Rechtsdurchsetzung?
Diskutiert wurde auch, dass ein Vergleich (vor oder nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens) im Einzelfall sinnvoller sein kann als ein mitunter langjähriges Gerichtsverfahren – insbesondere, wenn Schädiger und Geschädigte auch nach der Klage in einem Anbieter-Abnehmer-Verhältnis stehen. Dies sollte jedoch nicht ohne anwaltliche Unterstützung und fundierte ökonomische Analyse beurteilt werden.
Wir danken unseren hochkarätigen Panelgäst:innen ganz herzlich für den interdisziplinären Austausch, insbesondere:
- Head of Legal and Compliance bei TK Elevator in Düsseldorf, Frau Dr. Svenja Lemke, für ihre first hand insights zu den thyssenkrupp Elevator/TK Elevetor-Verfahren
- HG-Richterin Frau Dr. Maria Posani für Ihren aufschlussreichen Einblick in die Herangehensweise der Gerichte im Rahmen des kollektiven Rechtsschutzes sowie
- Wettbewerbsökonom Prof. Dr. Johannes Paha für seine spannenden und trotz Hochkomplexität für Laien verständlichen Ausführungen zu Vergleichsmarktanalysen und Regressionsmodellen, die darauf schließen lassen, dass es keine pauschalen Prozentsätze gibt.
Vielen Dank auch an alle Teilnehmer:innen und Unternehmensjurist:innen der VUJ für die spannenden Diskussionen im Anschluss und die zahlreichen Fragen!
 
								 
								

