Barrierefrei denken, rechtssicher handeln – das BaFG als neuer Standard

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit kein “Nice To Have” mehr – sondern Pflicht. Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt Österreich die Vorgaben des European Accessibility Act um. Dies mit zum Teil weitreichenden Folgen für Unternehmen, insbesondere im digitalen Bereich.

1. Was bedeutet "barrierefrei" für Produkte und Dienstleistungen?

Produkte und Dienstleistungen müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem:

Die Marktüberwachungsbehörde – in Österreich das Sozialministeriumservice – stützt sich bei der Beurteilung der Umsetzung der Barrierefreiheit auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) basiert.

2. Gilt das auch für mein Unternehmen?

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten, wie insbesondere:

Das BaFG findet nicht nur auf jene Unternehmen Anwendung, welche bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten, sondern auf sämtliche Akteure entlang der Wertschöpfungskette: Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer.

Nur ausnahmsweise sind Unternehmen von den gesetzlichen Pflichten befreit – etwa in folgenden Fällen:

3. Ab wann muss ich handeln?

Die neuen Verpflichtungen gelten grundsätzlich seit Inkrafttreten des Gesetzes am 28. Juni 2025. Lediglich für Produkte und Dienstleistungen, die bereits vor diesem Stichtag angeboten oder in Verkehr gebracht wurden, bestehen teilweise Übergangsfristen, wie etwa:

Wird ein bestehendes Produkt jedoch wesentlich geändert oder ein neuer Vertriebskanal eingeführt (zB eine App-Erweiterung oder neue Funktionalität), kann dies bereits vor Ablauf der Fristen eine vollständige Neubeurteilung erforderlich machen.

4. Was droht bei Nichtbeachtung?

Bei Verstößen drohen unter anderem:

5. Was ist jetzt zu tun?

Die Zeit zur Umsetzung ist begrenzt. Wir empfehlen eine strukturierte Vorgehensweise:

Ob Start-up oder Industriebetrieb – wir unterstützen Sie dabei, diese neuen Anforderungen wirtschaftlich tragfähig und rechtssicher umzusetzen.